Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-11-27, 3 Wx 169/23

3 Wx 169/23Obergericht27.11.2023

Regest

Beruft der Erblasser seinen einzigen Abkömmling zum nicht befreiten Vorerben und seine einzige Enkelin zur Nacherbin, so ist im Allgemeinen die Vererblichkeit der Nacherbenstellung in Anwendung von § 2108 Abs. 2 BGB auf Familienangehörige des Erblassers beschränkt. Das gilt umso mehr, wenn der einzigen Urenkelin überdies ein lebenslanges Wohnrecht vermacht ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 169/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-27

Aktenzeichen: 3 Wx 169/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1127.3WX169.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

Beruft der Erblasser seinen einzigen Abkömmling zum nicht befreiten Vorerben und seine einzige Enkelin zur Nacherbin, so ist im Allgemeinen die Vererblichkeit der Nacherbenstellung in Anwendung von § 2108 Abs. 2 BGB auf Familienangehörige des Erblassers beschränkt. Das gilt umso mehr, wenn der einzigen Urenkelin überdies ein lebenslanges Wohnrecht vermacht ist.

Tenor

  • I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts (Nachlassgericht) Duisburg-Ruhrort vom 17. August 2023 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, über den Erbscheinantrag der Beteiligten vom 15. Juli 2022 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.

  • II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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