Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-10-27, 22 U 111/23

22 U 111/23Obergericht27.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 111/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-27

Aktenzeichen: 22 U 111/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1027.22U111.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 15 O 372/19, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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