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22 U 111/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-10-27, 22 U 111/23
22 U 111/23Obergericht27.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-27
Aktenzeichen: 22 U 111/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1027.22U111.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 15 O 372/19, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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