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2 U 37/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-10-12, 2 U 37/19
2 U 37/19Obergericht12.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-12
Aktenzeichen: 2 U 37/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1012.2U37.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Auf die Berufung wird das am 27. Juni 2019 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4c O 29/18) abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.325.000,- € festgesetzt.
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