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U (Kart) 7/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-09-27, U (Kart) 7/22
U (Kart) 7/22Obergericht27.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-27
Aktenzeichen: U (Kart) 7/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0927.U.KART7.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. September 2022 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10. Januar 2023 (14d O 22/16) wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagten und die Streithelferinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
Für die I. Instanz abändernd:
bis 27. Februar 2018: 330.000,00 €
Klage gegen Beklagte zu 1): 366.067,72 €
Klage gegen Beklagte zu 3): 348.908,72 €
Klage gegen Beklagte zu 4): 219.546,55 €
Insgesamt: 366.067,72 €
ab 20. April 2022:
Klage gegen Beklagte zu 1): 396.400,48 €
Klage gegen Beklagte zu 3): 363.030,08 €
Klage gegen Beklagte zu 4): 249.296,53 €
Insgesamt: 396.400,48 €
für das Berufungsverfahren:
Klage gegen Beklagte zu 1): 396.400,48 €
Klage gegen Beklagte zu 3): 363.030,08 €
Klage gegen Beklagte zu 4): 29.749,98 €
Insgesamt: 396.400,48 €
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