Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-09-21, 20 U 71/21

20 U 71/21Obergericht21.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 71/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-21

Aktenzeichen: 20 U 71/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0921.20U71.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Das Verfahren wird ausgesetzt.

II.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf legt dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage betreffend die Auslegung von Art. 30 Abs. 5 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Universaldienstrichtlinie) in der Fassung von Art. 1 Nr. 21 der Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vor:

Ist unter „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“ lediglich die Vertragslaufzeit eines Erstvertrages oder auch ein auf aktuellen Willenserklärungen beruhender, geraume Zeit vor Ablauf des Erstvertrages geschlossener und in Vollzug gesetzter Verlängerungsvertrag zu verstehen, wenn er im Verhältnis zum Erstvertrag geänderte Leistungen des Unternehmers und des Kunden zum Inhalt hat?

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