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3 Kart 498/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-30, 3 Kart 498/21
3 Kart 498/21Obergericht30.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-30
Aktenzeichen: 3 Kart 498/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0830.3KART498.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12.10.2021 (BK4-21-056) wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Verfahrensbeteiligten tragen die Beschwerdeführerin und die Bundesnetzagentur jeweils zur Hälfte.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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