Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-30, 3 Kart 130/21

3 Kart 130/21Obergericht30.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 130/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-30

Aktenzeichen: 3 Kart 130/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0830.3KART130.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12.10.2021 (BK4-21-056) wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Verfahrensbeteiligten tragen die Beschwerdeführerin und die Bundesnetzagentur jeweils zur Hälfte.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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