Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-10, Kart 9/22 [V]

Kart 9/22 [V]Obergericht10.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 9/22 [V] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-10

Aktenzeichen: Kart 9/22 [V]

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0810.KART9.22V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 30. September 2022 – B8–134/21 – wird zurückgewiesen.

  • II. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten und die dem Bundeskartellamt sowie den Beteiligten zu 1 bis 3 in der Beschwerdeinstanz zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen. Im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 490.000 € festgesetzt.

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