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5 StS 1/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-09, 5 StS 1/22
5 StS 1/22Obergericht09.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-09
Aktenzeichen: 5 StS 1/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0809.5STS1.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Der Angeklagte wird wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen zu einer
Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 €
kostenpflichtig verurteilt.
Dem Angeklagten wird nachgelassen, die Geldstrafe in monatlichen Raten zu je 100 €, zahlbar jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats, beginnend mit dem auf die Rechtskraft dieses Urteils folgenden Monats zu zahlen.
Angewendete Vorschriften:
§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, Abs. 6, § 129b Abs. 1 StGB
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