Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-07-10, Verg 46/22

Verg 46/22Obergericht10.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 46/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-10

Aktenzeichen: Verg 46/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0710.VERG46.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

    1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Erklärung der Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Beigeladenen für notwendig im Kostenbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 20. Oktober 2022 (VK 2-68/22) wird zurückgewiesen.
    1. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu tragen.
  1. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 1.000,00 Euro (*3) festgesetzt.

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