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4 WS 73/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-06-21, 4 WS 73/23
4 WS 73/23Obergericht21.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-21
Aktenzeichen: 4 WS 73/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0621.4WS73.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom 20. Februar 2023 sowie des Nebenklägers D. vom 17. Februar 2023 wird der Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach vom 16. Februar 2023, mit dem die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde, aufgehoben.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom 22. März 2022 wird zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Hauptverfahren wird vor einer anderen großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach eröffnet.
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