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21 U 191/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-06-20, 21 U 191/22
21 U 191/22Obergericht20.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-20
Aktenzeichen: 21 U 191/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0620.21U191.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.11.2022 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 122.634,39 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 17.674,13 € und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus weiteren 104.960,26 € seit dem 21.04.2021 zu zahlen, abzüglich eines von der Beklagten gemäß Anwaltsschreiben vom 24.11.2022 ( Bl. 136 OLG ) am 24.11.2022 auf die erstinstanzlich ausgeurteilte Hauptforderung und die darauf angefallenen Zinsen gezahlten Betrages in Höhe von 130.370,23 €.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.
Das Urteil und das angefochtene Urteil - soweit es aufrechterhalten wurde - sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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