Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-06-16, Verg 29/22

Verg 29/22Obergericht16.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 29/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-16

Aktenzeichen: Verg 29/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0616.VERG29.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ausgesetzt.

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 72 Abs. 1 Buchst. c) der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass in seinen Anwendungsbereich auch solche öffentlichen Aufträge fallen, die zuvor außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2014/24/EU an eine Inhouse-Einrichtung vergeben worden sind, jedoch die Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe im Zeitpunkt der Vertragsänderung nicht mehr vorliegen.

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