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Verg 29/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-06-16, Verg 29/22
Verg 29/22Obergericht16.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-16
Aktenzeichen: Verg 29/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0616.VERG29.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Das Beschwerdeverfahren wird zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ausgesetzt.
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 72 Abs. 1 Buchst. c) der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass in seinen Anwendungsbereich auch solche öffentlichen Aufträge fallen, die zuvor außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2014/24/EU an eine Inhouse-Einrichtung vergeben worden sind, jedoch die Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe im Zeitpunkt der Vertragsänderung nicht mehr vorliegen.
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