Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-06-01, 15 U 16/23

15 U 16/23Obergericht01.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 16/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-01

Aktenzeichen: 15 U 16/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0601.15U16.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Oktober 2022 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (Az. 38 O 35/22) wird zurückgewiesen.

  • II. Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

  • III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 140.000,- abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis EUR 140.000,00 festgesetzt.

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