Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-05-26, 22 U 161/22

22 U 161/22Obergericht26.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 161/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-26

Aktenzeichen: 22 U 161/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0526.22U161.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02.08.2022 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckenden Betrages leistet.

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