projekte
22 U 161/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-05-26, 22 U 161/22
22 U 161/22Obergericht26.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-26
Aktenzeichen: 22 U 161/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0526.22U161.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 02.08.2022 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckenden Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.