projekte
I-15 W 9/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-05-03, I-15 W 9/23
I-15 W 9/23Obergericht03.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-03
Aktenzeichen: I-15 W 9/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0503.I15W9.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin werden die Streitwertbeschlüsse der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26.01.2023 – unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde – dahin abgeändert, dass der Streitwert für die Gerichtsgebühren erster Instanz auf 30.000,00 EUR festgesetzt wird.
II.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.Zur Entscheidung über den verbliebenen Antrag der Prozessbevollmächtigten der Beklagten nach § 33 RVG wird die Sache an das Landgericht zurückgegeben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.