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8 U 140/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-04-27, 8 U 140/21
8 U 140/21Obergericht27.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-27
Aktenzeichen: 8 U 140/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0427.8U140.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.08.2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg, Az. 4 O 218/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.100,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.08.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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