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5 U 51/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-04-27, 5 U 51/21
5 U 51/21Obergericht27.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-27
Aktenzeichen: 5 U 51/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0427.5U51.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.01.2021 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg, Az. 24 O 25/17 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.699,96 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2017 auf 14.847,29 Euro, auf weitere 3.579,70 Euro ab dem 27.09.2018 sowie auf den Gesamtbetrag ab dem 01.03.2023.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen; insoweit wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 82 % und der Beklagte zu 18 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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