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3 Kart 34/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-04-05, 3 Kart 34/22
3 Kart 34/22Obergericht05.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-05
Aktenzeichen: 3 Kart 34/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0405.3KART34.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27.06.2022 (…) wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, der Beschwerdeführerin den Zuschlag gemäß ihrem Gebot vom 01.06.2022 zu erteilen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdeführerin trägt die Bundesnetzagentur.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
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