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2 SAF 1/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-28, 2 SAF 1/23
2 SAF 1/23Obergericht28.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-28
Aktenzeichen: 2 SAF 1/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0328.2SAF1.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
I.Der Antrag des Kindesvaters A. X. auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 08.03.2023 wird zurückgewiesen.
II.Der Kindesvater A. X. erhält Gelegenheit, innerhalb zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses mitzuteilen, ob er seine Anhörungsrüge vom 21.03.2023 aufrechterhält oder zurücknimmt.
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