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20 U 318/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-23, 20 U 318/22
20 U 318/22Obergericht23.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-23
Aktenzeichen: 20 U 318/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0323.20U318.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. November 2022 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 05. Oktober 2022 wird insoweit aufrechterhalten, als es die Beschlussverfügung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. August 2022 zu Nr. 2 bestätigt. Im Übrigen wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 05. Oktober 2022 und der Beschlussverfügung vom 26. August 2022 der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu ¾ und die Antragsgegnerin zu 1/4.
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