Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-22, Verg 24/22

Verg 24/22Obergericht22.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 24/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-22

Aktenzeichen: Verg 24/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0322.VERG24.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

    1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird die Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes vom 1. Juni 2022, VK 1-49/22, aufgehoben.
    1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, das streitgegenständliche Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotswertung zurückzuversetzen und die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen.
    1. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen.
    1. Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vor der Vergabekammer wird für notwendig erklärt.
    1. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 35.000,00 Euro festgesetzt.

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