Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-20, 9 U 59/22

9 U 59/22Obergericht20.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 59/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-20

Aktenzeichen: 9 U 59/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0320.9U59.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.03.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (1 O 127/21) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, die Grundstücke

a) G 1, Liegenschaftsbuch 00, Landwirtschaftsfläche A.- Straße, groß 1.431 qm,

b) G 2, Gebäude- und Freifläche, A.- Straße 0, groß 3.686 qm,

c) G 3, Landwirtschaftsfläche, Gebäude- und Freifläche, A.- Straße 0, groß 3.109 qm,

geräumt an die Erbengemeinschaft nach B., bestehend aus dem Kläger, dem Beklagten und dessen Schwester C., herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.