Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-16, 15 U 58/21

15 U 58/21Obergericht16.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 58/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-16

Aktenzeichen: 15 U 58/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0316.15U58.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Oktober 2021 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagtenwegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

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