projekte
7 U 304/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-10, 7 U 304/21
7 U 304/21Obergericht10.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-10
Aktenzeichen: 7 U 304/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0310.7U304.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17.11.2021, Az.: 7 O 228/20, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.