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3 UF 18/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-10, 3 UF 18/23
3 UF 18/23Obergericht10.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-10
Aktenzeichen: 3 UF 18/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0310.3UF18.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Familiensenat
I. Auf die Beschwerde der A. wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 09.12.2022 zu 2. Absätze 2 und 4 dahingehend abgeändert, dass ein Ausgleich der Anrechte beider Beteiligter bei den A. und der B. nicht stattfindet.
II. Von der Erhebung von Gerichtsgebühren wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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