Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-10, 3 UF 18/23

3 UF 18/23Obergericht10.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 UF 18/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-10

Aktenzeichen: 3 UF 18/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0310.3UF18.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Familiensenat

Tenor

I. Auf die Beschwerde der A. wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 09.12.2022 zu 2. Absätze 2 und 4 dahingehend abgeändert, dass ein Ausgleich der Anrechte beider Beteiligter bei den A. und der B. nicht stattfindet.

II. Von der Erhebung von Gerichtsgebühren wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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