Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-23, 2 U 58/22

2 U 58/22Obergericht23.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 58/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-23

Aktenzeichen: 2 U 58/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0223.2U58.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet.

II. Der Klägerin wird aufgegeben, innerhalb einer Frist von drei Wochen die zwischen den Parteien getroffene Kostenvereinbarung nachzuweisen. Sollte es hierzu schriftliche Korrespondenz geben, wird der Klägerin aufgegeben, binnen derselben Frist den entsprechenden Teil der Handakte vollständig vorzulegen.

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