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2 U 58/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-23, 2 U 58/22
2 U 58/22Obergericht23.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 2 U 58/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0223.2U58.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet.
II. Der Klägerin wird aufgegeben, innerhalb einer Frist von drei Wochen die zwischen den Parteien getroffene Kostenvereinbarung nachzuweisen. Sollte es hierzu schriftliche Korrespondenz geben, wird der Klägerin aufgegeben, binnen derselben Frist den entsprechenden Teil der Handakte vollständig vorzulegen.
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