Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-15, U (Kart) 6/22

U (Kart) 6/22Obergericht15.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 6/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-15

Aktenzeichen: U (Kart) 6/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0215.U.KART6.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 18. Mai 2022, 10 O 12/19 (Kart), wird zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

  • III. Dieses Urteil sowie das angegriffene Urteil des Landgerichts Dortmund sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die jeweilige Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert wird in Abänderung des landgerichtlichen Urteils für beide Rechtszüge auf 100.000 Euro festgesetzt.

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