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2 WF 143/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-14, 2 WF 143/22
2 WF 143/22Obergericht14.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-14
Aktenzeichen: 2 WF 143/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0214.2WF143.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Familiensenat
I.Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der am 14.10.2022 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Mettmann abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Ablehnungsgesuch der Kindesmutter vom 22.08.2022 gegen die Sachverständige A. wird für begründet erklärt.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Kosten der Hauptsache.
III.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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