Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-10, 6 StS 4/22

6 StS 4/22Obergericht10.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 StS 4/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-10

Aktenzeichen: 6 StS 4/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0210.6STS4.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Strafsenat

Normen: §§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Variante 1 und 3 sowie Nr. 3 Variante 1 und 3, 52 StGB; §§ 2 Abs. 2, 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a Variante 2 und Abs. 3 Nr. 3 Variante 1 WaffG; §§ 1, 3, 104 JGG

Tenor

1. Der Angeklagte wird wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Herstellen von Schusswaffen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Besitz von Schusswaffen zu einer Jugendstrafe von

zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

2. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen sowie die Auslagen seiner Erziehungsberechtigten aufzuerlegen.

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