Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-10, 22 U 58/22

22 U 58/22Obergericht10.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 58/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-10

Aktenzeichen: 22 U 58/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0210.22U58.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.02.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.131,76 EUR und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 605,34 EUR jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 12.07.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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