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22 U 58/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-10, 22 U 58/22
22 U 58/22Obergericht10.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-10
Aktenzeichen: 22 U 58/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0210.22U58.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.02.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.131,76 EUR und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 605,34 EUR jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 12.07.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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