Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-08, Verg 17/22

Verg 17/22Obergericht08.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 17/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-08

Aktenzeichen: Verg 17/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0208.VERG17.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.02.2022 (VK 2 – 10/22) aufgehoben*.* Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Vergabekammerverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren notwendigen Kosten der Beigeladenen hat die Antragstellerin zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten der Beigeladenen (*1) hat die Antragstellerin zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.