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1 Ws 166/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-01-19, 1 Ws 166/23
1 Ws 166/23Obergericht19.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-19
Aktenzeichen: 1 Ws 166/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0119.1WS166.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. August 2023 (055 StVK 501/23) aufgehoben.
Die Aussetzung der nicht verbüßten Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Wipperfürth vom 5. Juli 2021 wird abgelehnt.
Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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