Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-01-19, 1 Ws 166/23

1 Ws 166/23Obergericht19.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 Ws 166/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-19

Aktenzeichen: 1 Ws 166/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0119.1WS166.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. August 2023 (055 StVK 501/23) aufgehoben.

Die Aussetzung der nicht verbüßten Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Wipperfürth vom 5. Juli 2021 wird abgelehnt.

Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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