Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-01-12, 5 U 266/21

5 U 266/21Obergericht12.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 266/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-12

Aktenzeichen: 5 U 266/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0112.5U266.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3.12.2021 verkündete Teilurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Bauhandwerkersicherung in Höhe von 89.819,77 EUR zu stellen. Im Übrigen wird die Klage im Hinblick auf den Klageantrag zu 1) abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten werden zurückgewiesen.

Die Entscheidung über die Kosten der 1. Instanz bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Die Kosten dieses Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 35% und der Beklagte zu 65%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- EUR. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Für den Beklagten wird die Revision zugelassen.

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