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24 U 128/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-27, 24 U 128/21
24 U 128/21Obergericht27.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-27
Aktenzeichen: 24 U 128/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1227.24U128.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
I.
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.07.2021 verkündete Urteil der 14e. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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