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Verg 37/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-21, Verg 37/22
Verg 37/22Obergericht21.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-21
Aktenzeichen: Verg 37/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1221.VERG37.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Ablehnung der Erklärung der Hinzuziehung ihrer Verfahrensbevollmächtigten für notwendig im Kostenbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 3. August 2022 (VK 2-42/22) wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis … Euro festgesetzt.
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