Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-21, Kart 10/21 (V)

Kart 10/21 (V)Obergericht21.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 10/21 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-21

Aktenzeichen: Kart 10/21 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1221.KART10.21V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1.-3. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 28. September 2021, V-36/20, wird als unzulässig verworfen.

  • II. Die Beteiligten zu 1.-3. tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Sie haben dem Bundeskartellamt die ihm entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2,18 Mio. Euro festgesetzt.

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