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5 WF 52/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-19, 5 WF 52/22
5 WF 52/22Obergericht19.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-19
Aktenzeichen: 5 WF 52/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1219.5WF52.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Auf die sofortige Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts– Familiengericht – Mönchengladbach-Rheydt (18 F 52/21) vom 4. August 2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Ablehnungsgesuch des Vaters gegen den Richter am Amtsgericht D. wird für begründet erklärt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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