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15 U 43/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-15, 15 U 43/21
15 U 43/21Obergericht15.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 15 U 43/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1215.15U43.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Juni 2021 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4c O 41/20) abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000.000,00 EURfestgesetzt.
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