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5 U 232/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-08, 5 U 232/21
5 U 232/21Obergericht08.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-08
Aktenzeichen: 5 U 232/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1208.5U232.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter – vom 30.9.2021 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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