Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-11-29, 21 U 98/22

21 U 98/22Obergericht29.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 98/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-29

Aktenzeichen: 21 U 98/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1129.21U98.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.05.2022 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, AZ.: 7 O 15/21, wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Hiervon ausgenommen sind die Kosten ihrer Streithelferin, welche diese selbst zu tragen hat.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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