projekte
Kart 11/21 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-11-23, Kart 11/21 (V)
Kart 11/21 (V)Obergericht23.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-23
Aktenzeichen: Kart 11/21 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1123.KART11.21V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 9. Dezember 2021 (Aktenzeichen: B6‑37/21) wird verworfen.
II. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 23. März 2022 (Aktenzeichen: B6‑37/21 und B6‑21/22) aufgehoben.
III. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten und die dem Bundeskartellamt in der Beschwerdeinstanz zur zweckent-sprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen zur Hälfte. Das Bundeskartellamt trägt die Gerichtskosten und die der Beschwerdeführerin in der Beschwerdeinstanz zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird hinsichtlich der Entscheidung unter II. zugelassen; im Übrigen wird sie nicht zugelassen.
V. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.