Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-11-18, 7 U 306/21

7 U 306/21Obergericht18.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 306/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-18

Aktenzeichen: 7 U 306/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1118.7U306.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 17.11.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Kläger auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.