Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-11-03, 2 U 51/22

2 U 51/22Obergericht03.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 51/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-03

Aktenzeichen: 2 U 51/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1103.2U51.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung gegen das am 18.01.2022 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund der Urteile erster und zweiter Instanz vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert wird für beide Instanzen wie folgt festgesetzt:

Bis zum 19.09.2022:30 Mio. €
Ab dem 20.09.2022:Summe der bis zu diesem Zeitpunktentstandenen Kosten

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