Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-10-28, 3 AR 56/22

3 AR 56/22Obergericht28.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 AR 56/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-28

Aktenzeichen: 3 AR 56/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1028.3AR56.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3.Strafsenat

Tenor

Die Auslieferung des Verfolgten an die belgische Regierung zur Strafverfolgung wegen der in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts Erster Instanz Westflandern, Abteilung Brügge, vom 27. Juni 2022 (2021/243) bezeichneten Straftaten ist zulässig.

Die Auslieferungshaft des Verfolgten dauert fort.

Die von dem Rechtsbeistand des Verfolgten hiergegen mit Schriftsatz vom 25. September 2022 erhobenen Einwendungen werden zurückgewiesen.

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