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12 W 14/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-10-24, 12 W 14/22
12 W 14/22Obergericht24.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-24
Aktenzeichen: 12 W 14/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1024.12W14.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 05.05.2022 (8 O 350/21) in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 24.05.2022 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Scheinbeschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22.03.2022 (8 O 350/21) in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 24.05.2022 wird als unzulässig verworfen.
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