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23 U 161/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-10-11, 23 U 161/21
23 U 161/21Obergericht11.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-11
Aktenzeichen: 23 U 161/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1011.23U161.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Die Beklagte und ihre Streithelferin werden darauf hingewiesen, dass eine Zurückweisung ihrer Berufung gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 23.07.2021 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO in Betracht kommt.
Sie erhalten Gelegenheit, zu diesem Hinweis bis zum
11.11.2022
Stellung zu nehmen.
Innerhalb der Frist besteht auch Gelegenheit mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird. Im Fall einer Rücknahme reduzieren sich die Gebühren für das Verfahren im Allgemeinen von 4,0 auf 2,0.
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