Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-09-28, Verg 16/22

Verg 16/22Obergericht28.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 16/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-28

Aktenzeichen: Verg 16/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0928.VERG16.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

    1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 18. März 2022 (VK 67/20-L) aufgehoben, soweit dem Nachprüfungsantrag stattgegeben worden ist, und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin unter Zurückweisung ihrer Anschlussbeschwerde insgesamt zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen hat die Antragstellerin zu tragen.
    1. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Antragsgegner im Verfahren vor der Vergabekammer wird für notwendig erklärt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.