Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-09-21, U (Kart) 1/22

U (Kart) 1/22Obergericht21.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 1/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-21

Aktenzeichen: U (Kart) 1/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0921.U.KART1.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 30. November 2021 in Verbindung mit Beschluss vom 7. Januar 2022 wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils bzw. des angefochtenen Urteils jeweils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 80.000 € festgesetzt.

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