Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-09-02, 4 U 81/21

4 U 81/21Obergericht02.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 81/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-02

Aktenzeichen: 4 U 81/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0902.4U81.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.03.2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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